Und sie
bewegt sich doch ... Sie erinnern sich? An das Schiff auf Postkarten
und Plakaten? Es bildete das Symbol für die im Sommer 2000 gestartete
strategische Entwicklung der Universität Graz. Als Gleichnis für einen
etwas angerosteten, immerhin mehr als 400 Jahre alten Dampfer, der mit
frischer Farbe innovativen Inhalten für den bildungspolitischen
Ozean flotter gemacht werden sollte. Aktiv gestalten, nicht nur auf
Druck reagieren, sondern von sich aus agieren Rektor Lothar Zechlin
bestimmte gemeinsam mit Reeder Senat, der das letzte Wort in der Beschlussfassung
hatte, das Motto des Kurses.
Mit den
am 17. Dezember 2002 unterschriebenen Leistungsvereinbarungen liegt
nun die Zielrichtung vor, wohin die Uni Graz steuern will. Die Leistungsvereinbarungen
stellen keinen Vertrag im Rechtssinne dar, sondern leben vom gegenseitigen
Vertrauen der Unterzeichnenden: Rektor, Dekane – schon ohne Medizin
– und LeiterInnen der Dienstleistungseinrichtungen. „Weder eine
österreichische noch eine andere deutschsprachige Universität hat einen
Prozess in dieser Intensität und mit diesem Ausmaß durchgeführt“, zog
Zechlin Bilanz. Es handelt sich vorrangig um neue Leistungen, die bis
Ende 2004 zu erbringen sind.
Unter anderem
werden mehrere Bakkalaureatsstudien angekündigt: Kulturwissenschaften
(Theol mit Gewi); Rechtswissenschaften (Rewi); Pädagogik, Romanistik,
Informations- und Wissensmanagement, Musikwissenschaften, Gender Studies
(alle Gewi); Wirtschaftspädagogik (Sowi); Psychologie, Physik, Geographie,
Mathematik, Chemie (Nawi).Neben den sich herauskristallisierenden Schwerpunkten
wie südöstliches Europa sollen zum Beispiel Lateinamerika (Gewi) etabliert
werden.
Es ist
beabsichtigt, den Prozess der Leistungserstellung während der Laufzeit
dieser Vereinbarung gemeinsam zu beobachten, versichert die Uni-Leitung.
Zu diesem Zweck werden nun gemeinsam mit Fakultäten und Dienstleistungseinrichtungen
Vorschläge für Methoden und Instrumente des Projektmanagements erarbeitet.
Die internen Leistungsvereinbarungen bilden die Basis für den vom Senat
geforderten Entwicklungsplan. Dieser wird in die zehn bekannten Leistungsbereiche
gegliedert, in denen die neuen Leistungen übernommen werden. Ende März
wird der Entwicklungsplan schließlich dem Senat zur Beschlussfassung
vorgelegt.