Benutzungsordnung
Die
Benutzung der UB Nachlass-Sammlung ist für alle Interessierte kostenfrei
möglich. Die vorliegende Benutzungsordnung ist in
Verbindung mit der Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Graz Bestandteil des Benutzungsantrags.
Die Benutzung der Nachlässe, besonders bei längerfristigen Arbeiten
und Recherchen, ist nur nach Voranmeldung und in Vereinbarung mit dem Sammlungsleiter
möglich.
- Jede Benutzerin/jeder Benutzer der Sammlung hat sich durch einen amtlichen
Lichtbildausweis auszuweisen und wird gebeten einen Benutzungsantrag (Antragsformular im pdf-Format)
auszufüllen. Mit Unterzeichnung dieses Antrags bestätigt sie/er,
die Benutzungsordnung der UB Nachlass-Sammlung zur Kenntnis
genommen zu haben und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Die Benutzerin/der
Benutzer haftet für alle Schäden und Nachteile, die der Sammlung
bei Nichteinhaltung der Bestimmungen entstehen.
- Handschriften, Typoskripte und alle sonstigen Sammlungsbestände,
die durch Kataloge und/oder Verzeichnisse ausgewiesen sind, werden mit
einem dazu vorgesehenen Benutzungblatt bestellt. Über die
Zugänglichkeit der Materialien (Auflagen der NachlasserInnen, konservatorische
Bedenklichkeit) entscheidet der Sammlungsleiter. Grundsätzlich können
nur erschlossene Nachlässe zugänglich gemacht werden.
- Sämtliche Materialien können im Lesesaal der Abteilung für
Sondersammlungen benutzt werden. Die Benutzerin/der Benutzer verpflichtet
sich, mit den ausgegebenen Objekten sorgfältig und schonend umzugehen,
und sie in der vorgefundenen Ordnung zurückzugeben.
- Das Kopieren von eingesehenen Materialien kann für Einzelstücke
gegen Kostenersatz gewährt werden. Kopien dienen ausschließlich
dem persönlichen Gebrauch und dürfen nicht an Dritte weitergegeben
werden.
- Die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die Archivalien schließt nicht
automatisch die Genehmigung zu deren Veröffentlichung ein. Diese
muß eigens eingeholt werden (Antragsformular im pdf-Format). Im Falle der Veröffentlichung von Nachlassmaterialien
trägt die Benutzerin/der Benutzer selbst die Verantwortung für
die Wahrung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie für
die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes.
- In der Veröffentlichung muß die Nachlass-Sammlung der Universitätsbibliothek
Graz als Besitzerin bzw. Verwahrungsort der Nachlassmaterialien angeführt
werden. Alle Veröffentlichungen, in denen Material der UB Nachlass-Sammlung
ausgewertet wird, sind gleich nach dem Erscheinen der UB-Graz anzuzeigen.
Bei Textabdruck ist der Sammlung ein kostenfreies Exemplar zu übermitteln.
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