Zur Benennung ungesättigter acyclischer Kohlenwasserstoffe wird die Endung "-an" im Namen des entsprechenden KW durch die Endung "-en" (für eine Doppelbindung ) bzw. durch "-in" (für eine Dreifachbindung ) bzw. "-enin" (für eine Doppel - und eine Dreifachbindung ) ersetzt.
Eine größere Anzahl von Doppel- bzw. Dreifachbindungen wird mit den Affixen "di-" , "tri-" , "tetra-" usw. gekennzeichnet, wobei zwischen Wortstamm und Affix aus Gründen der Phonetik ein "a" eingeschoben wird.
Die Endungen lauten also
"-adien", "-atriin", "-adienin", "-endiin" , usw.

Die Kohlenwasserstoffkette wird so numeriert, daß die an Doppel- und Dreifachbindungen beteiligten Atome möglichst niedrige Nummern erhalten. Bei Wahlmöglichkeit besitzen die Doppelbindungen Priorität gegenüber Dreifachbindungen. Ist die Kette zusätzlich verzweigt, so wird als Hauptkette jene Kette ausgewählt, welche die meisten ungesättigten Stellen aufweist. Wenn mehrere Ketten mit gleich vielen ungesättigten Stellen vorhanden sind, wählt man
als Hauptkette aus.
Besteht eine Wahlmöglichkeit bei der Bezifferung, erhalten die Doppelbindungen die niedrigeren Ziffern als die Dreifachbindungen .
z.B.:


BENENNUNG
Radikale werden so benannt, dass an den Namen des ungesättigten Kohlenwasserstoffes die Endung „–yl“ angefügt wird.
BEZIFFERUNG
Bei der Bezifferung wird so vorgegangen, dass das Kohlenstoffatom mit der freien Valenz die Nummer 1 bekommt. Sodann wird, ausgehend von diesem Kohlenstoffatom, die Kette mit den meisten ungesättigten Stellen durchnumeriert, wobei deren Stellen anzugeben sind. Wenn mehrere Ketten mit gleich vielen Doppel- und Dreifachbindungen vorhanden sind, wählt man
als Hauptkette aus
z.B.:


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